FÜR QUEREINSTEIGER

Auch Quereinsteiger sind hier genau an der richtigen Stelle!

Viele Quereinsteiger verfügen über ein Fachwissen, das denjenigen unter uns, die Übersetzen und Dolmetschen studiert haben, abgeht.

Prinzipiell sind die Berufsbezeichnungen Übersetzer und Dolmetscher nicht geschützt. Das bedeutet, dass jeder diese Berufe ausüben kann und keine akademische Qualifikation dafür benötigt.

Dennoch ist mein Tipp: Versuch eine der folgenden Möglichkeiten zu nutzen, um eine akademische Qualifikation zu erlangen:

  1. Studium an einer Universität oder Fachhochschule
  2. Staatliche Prüfung
  3. IHK Prüfung

Wenn du schon einen Studienabschluss hast und die entsprechenden Sprachkenntnisse nachweisen kannst, ist es möglich, dass du dich für einen Master an einer Universität oder privaten Hochschule einschreibst. Auch ich habe das parallel zu meiner Selbstständigkeit gemacht und ich sage dir: Es ist machbar! Einfach wird es nicht, aber du kannst es schaffen. Und es gibt tatsächlich – vor allem am Anfang deiner Karriere – immer mal wieder Kunden, die Wert darauf legen, dass du einen Universitätsabschluss hast.

An den folgenden Universitäten (alphabetisch sortiert) kann man Übersetzen und Dolmetschen studieren:

  1. Germersheim: http://www.fask.uni-mainz.de
  2. Heidelberg: http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/i...
  3. Köln: https://www.fh-koeln.de/studium/fachuebersetzen-ma...
  4. Leipzig: http://ialt.philol.uni-leipzig.de/start/
  5. München: http://www.sdi-muenchen.de
  6. Saarbrücken: http://fr46.uni-saarland.de

Es gibt außerdem die Möglichkeit, bei entsprechenden Stellen eine Staatliche Prüfung abzulegen, die es einem erlaubt den Titel „Staatlich geprüfter Übersetzer“ und/oder „Staatlich geprüfter Dolmetscher“ zu führen. An wen du dich dafür wenden muss, ist in jedem Bundesland anders. Darüber kann ich leider keine allgemein gültige Auskunft geben. Das solltest du am besten mal in die Google-Suche eingeben.

Hat man keinen Abschluss einer Uni oder Fachhochschule, ist diese Prüfung die Voraussetzung für eine Beeidigung, Vereidigung oder Ermächtigung. Die Bezeichnung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Wer eine kaufmännische Ausbildung gemacht hat oder den Erwerb gehobener fremdsprachlicher wirtschaftsbezogener Sprachkenntnisse nachweisen kann, hat die Möglichkeit bei der IHK eine Prüfung abzulegen. Nach der Prüfung ist man „geprüfter Übersetzer“ und/oder „geprüfter Dolmetscher“.

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